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   BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16   

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BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16 (https://dejure.org/2018,30531)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2018 - 7 C 23.16 (https://dejure.org/2018,30531)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 (https://dejure.org/2018,30531)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    KrWG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 3, § 18 Abs. 4 und 5 Satz 2 Alt. 2; VwGO § 42 Abs. 2
    Abfall; Abfallbehörde; Gefährdung der Funktionsfähigkeit; Klagebefugnis; Recht auf Anhörung; Verpflichtungsklage; Vorbehalt des Gesetzes; abfallbehördliches Einschreiten; gewerbliche Sammlung; grundrechtlich geschützte Rechtsposition; wehrfähige Rechtsposition; ...

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für eine auf die Untersagung einer gewerblichen Sammlung durch die Abfallbehörde gerichtete Verpflichtungsklage; Subjektivierung der Rechtsposition des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 3, § 18 Abs. 4 und 5 Satz 2 Alt. 2 KrWG, § 42 Abs. 2 VwGO
    Abfallrecht: Klagebefugnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • doev.de PDF

    Keine Klagebefugnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • rewis.io

    Keine Klagebefugnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfall; öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Gefährdung der Funktionsfähigkeit; Recht auf Anhörung; gewerbliche Sammlung; grundrechtlich geschützte Rechtsposition; abfallbehördliches Einschreiten; Abfallbehörde; Verpflichtungsklage; Klagebefugnis; wehrfähige ...

  • rechtsportal.de

    Klagebefugnis eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für eine auf die Untersagung einer gewerblichen Sammlung durch die Abfallbehörde gerichtete Verpflichtungsklage; Subjektivierung der Rechtsposition des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klagebefugnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger darf nicht klagen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger haben kein Klagerecht

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 3, § 18 Abs. 4 und 5 Satz 2 Alt. 2 KrWG, § 42 Abs. 2 VwGO
    Abfallrecht: Klagebefugnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Keine Klagebefugnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers - Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 27.09.2018 - 7 C 23/16" von Prof. Dr. Martin Kment, original erschienen in: NVwZ 2019, 163 - 167.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 163
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 36.15

    Gewerbliche Sammlung von Alttextilien und -schuhen

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16
    Von diesen kann er auch in einer Weise Gebrauch machen, die wegen der zulässigen Doppelzuständigkeit einer Behörde (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 7 C 36.15 - LKV 2018, 69 Rn. 16 ff.) auf einen Innenrechtsstreit führt, der gegebenenfalls eine gegenteilige Vermutung nach sich ziehen könnte.

    Auf eine bundesrechtliche Normierung zur Sicherung einer neutralen Entscheidung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zwar verzichtet, am Regelungsziel aber festgehalten und dessen Verwirklichung organisationsrechtlichen Vorkehrungen auf Landesebene überlassen (BT-Drs. 17/7505 S. 47; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 7 C 36.15 - LKV 2018, 69 Rn. 16 ff.).

  • BVerwG, 19.03.1997 - 6 C 8.95

    Aufhebung der Sendeerlaubnis für DSF bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16
    Aufgabenzuweisungen an und Zuständigkeiten von Hoheitsträgern sind zwar - vorbehaltlich einer ausnahmsweise begründeten Grundrechtsträgerschaft (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 19. März 1997 - 6 C 8.95 - BVerwGE 104, 170 ) - keine Rechte im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG, so dass deren gerichtliche Durchsetzung verfassungsrechtlich nicht gewährleistet ist (Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Stand April 2018, Art. 19 Abs. 4 Rn. 147 f.).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16
    Eine Verpflichtungsklage ist nur begründet, wenn ein Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts gegeben ist; dies setzt einen Rechtssatz voraus, der die Behörde zum Erlass dieses Verwaltungsakts verpflichtet oder wenigstens ermächtigt und zugleich einen subjektiven Anspruch darauf gewährt sowie den jeweiligen Kläger in den Kreis der Berechtigten einbezieht (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1997 - 1 C 29.95 - BVerwGE 104, 115 ).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16
    Für die Klagebefugnis reicht es dabei aus, dass ein solcher Anspruch auf der Grundlage des Klagevorbringens nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16
    Aus dem Schutzzweck der Norm muss sich zum anderen ergeben, dass sie unmittelbar (auch) dem rechtlichen Interesse dieses Personenkreises zu dienen bestimmt ist und nicht nur tatsächlich, also reflexartig, seine Rechte berührt (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 ).
  • VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

    Neben die bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen aus dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG folgende objektiv-rechtliche Handlungspflicht einer Behörde tritt nämlich nur dann ein Anspruch eines privaten Dritten auf Einschreiten, wenn dieser durch einen rechtswidrigen Zustand in seinen Rechten verletzt wird und er folglich die Abwehr dieser Beeinträchtigung verlangen kann ( vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2018 - BVerwG 7 C 23/16 -, juris Rn. 13).
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Das ist der Fall, wenn der Verstoß gegen eine Vorschrift geltend gemacht wird, die dem Dritten nach ihrem Regelungsinhalt zu schützen bestimmt ist und ihm zugleich die Rechtsmacht verleiht, ihre Verletzung vor Gericht zu verfolgen (vgl BVerwG Urteil vom 27.9.2018 - 7 C 23.16 - juris RdNr 14) .

    Sie können gleichwohl mit der Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGG verfolgbare Rechte sein, sofern die Rechtsordnung einzelnen Rechtsträgern verselbstständigte Rechtspositionen einräumt, die im Konfliktfall auch gegenüber anderen Hoheitsträgern durchsetzbar sein sollen (BVerwG Urteil vom 27.9.2018 - 7 C 23.16 - juris RdNr 14 mwN) .

    Das mit dem "Auftragsprogramm" der Kompetenznorm dem Hoheitsträger zugewiesene gemeinwohlorientierte Sachinteresse macht das Kompetenzrecht "wehrfähig" (vgl BVerwG Urteil vom 27.9.2018 aaO) .

  • BSG, 18.05.2021 - B 1 A 2/20 R

    Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

    Ihre Rechtsposition ist insofern gegenüber Kompetenzübergriffen der unmittelbaren Staatsverwaltung einfachrechtlich wehrfähig ausgestaltet (allgemein zur "Wehrfähigkeit" verselbstständigter Rechtspositionen gegenüber anderen Hoheitsträgern mit Blick auf das einer Verwaltungseinheit zugewiesene gemeinwohlorientierte Sachinteresse vgl BSG vom 16.7.2019 - B 12 KR 6/18 R - BSGE 128, 277 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 12, RdNr 50; BVerwG vom 27.9.2018 - 7 C 23/16 - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse

    Das ist der Fall, wenn der Verstoß gegen eine Vorschrift geltend gemacht wird, die dem Dritten nach ihrem Regelungsinhalt zu schützen bestimmt ist und ihm zugleich die Rechtsmacht verleiht, ihre Verletzung vor Gericht zu verfolgen (vgl BVerwG Urteil vom 27.9.2018 - 7 C 23/16 - juris RdNr 14) .

    Sie können gleichwohl mit der Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGG verfolgbare Rechte sein, sofern die Rechtsordnung einzelnen Rechtsträgern verselbstständigte Rechtspositionen einräumt, die im Konfliktfall auch gegenüber anderen Hoheitsträgern durchsetzbar sein sollen (BVerwG Urteil vom 27.9.2018 - 7 C 23/16 - juris RdNr 14 mwN) .

    Das mit dem "Auftragsprogramm" der Kompetenznorm dem Hoheitsträger zugewiesene gemeinwohlorientierte Sachinteresse macht das Kompetenzrecht "wehrfähig" (vgl BVerwG Urteil vom 27.9.2018 aaO) .

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den Voraussetzungen für eine solche Verletzung der Rechte von Hoheitsträgern mit Urteil vom 27. September 2018 (- 7 C 23/16 -, juris, Rn. 14) ausgeführt:.
  • BGH, 05.04.2022 - KZR 84/20

    Regionalfaktoren II - Schienennetz-Benutzungsbedingungen: Unmittelbare

    Eine Schutznorm ist gegeben, wenn die Vorschrift den von ihrem Regelungsgehalt Betroffenen zu schützen bestimmt ist und ihm die Rechtsmacht verleiht, eine Verletzung der Norm insbesondere vor Gericht geltend zu machen (BVerwG, NVwZ 2019, 163 Rn. 14).
  • OVG Hamburg, 10.01.2023 - 2 Bf 134/22

    Straßenanlieger haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf die erstmalige

    Zudem muss nach seinem Vorbringen die Verletzung dieser Rechte möglich erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2018, 7 C 23.16, NVwZ 2019, 163, juris Rn. 10).

    Insoweit muss die abstrakte Eignung eines Rechtssatzes zur Begründung von subjektiven Rechten tatsächlich bestehen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 1.7.2019, 3 Bs 113/19, NordÖR 2019, 453, juris Rn. 20; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 42 Rn. 66; siehe auch BVerwG, Urt. v. 22.12.1980, 7 C 84.78, BVerwGE 61, 256, juris Rn. 14; Urt. v. 27.9.2018, 7 C 23.16, NVwZ 2019, 163, juris Rn. 10).

    Nach der herrschenden Schutznormtheorie, der der Senat folgt, verleiht eine Norm dann subjektiv-öffentliche Rechte, wenn sie nicht nur im öffentlichen Interesse liegt, sondern zumindest auch dem Schutz der Interessen des Einzelnen zu dienen bestimmt ist bzw. dazu bestimmt ist, den von ihrem Regelungsgehalt Betroffenen nach dem in ihr enthaltenen Entscheidungsprogramm zu schützen und ihm die Rechtsmacht verleiht, eine Verletzung der Norm insbesondere vor Gericht geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2018, 7 C 23.16, NVwZ 2019, 163, juris Rn. 14; Urt. v. 17.6.1993, 3 C 3.89, BVerwGE 92, 313, juris Rn. 35).

    Aus dem Schutzzweck der Norm muss sich ergeben, dass sie unmittelbar (auch) dem rechtlichen Interesse eines von der Allgemeinheit hinreichend unterscheidbaren Personenkreises zu dienen bestimmt ist und nicht nur tatsächlich, also reflexartig, dessen Rechte berührt (BVerwG, Urt. v. 27.9.2018, 7 C 23.16, NVwZ 2019, 163, juris Rn. 14).

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8489/18
    Zuletzt etwa BVerwG, Urteil vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 -, juris (Rn. 10).
  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8515/18

    Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen: Telekom, Vodafone und O2

    Zuletzt etwa BVerwG, Urteil vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 -, juris (Rn. 10).
  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 8 A 20.40015

    Straßenrechtliche Planfeststellung, Klage eines Verkehrsteilnehmers,

    Eine Verletzung in subjektiven Rechten liegt vor, wenn der Verstoß gegen eine Schutznorm, d.h. eine Vorschrift geltend gemacht wird, die den von ihrem Regelungsgehalt Betroffenen nach dem in ihr enthaltenen Entscheidungsprogramm zu schützen bestimmt ist und ihm die Rechtsmacht verleiht, eine Verletzung der Norm insbesondere vor Gericht geltend zu machen (stRspr vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2018 - 7 C 23.16 - NVwZ 2019, 163 = juris Rn. 14).

    Aus dem Schutzzweck der Norm muss sich zum anderen ergeben, dass sie unmittelbar (auch) dem rechtlichen Interesse dieses Personenkreises zu dienen bestimmt ist und nicht nur tatsächlich, also reflexartig, seine Rechte berührt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = juris Rn. 19; U.v. 27.9.2018 - 7 C 23.16 - NVwZ 2019, 163 = juris Rn. 14; BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426 = juris Rn. 12).

    Entscheidend ist vielmehr, dass sich aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 16; U.v. 27.9.2018 - 7 C 23.16 - NVwZ 2019, 163 = juris Rn. 14).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 1.18

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

  • VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20

    AfD; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Beamtenrechliches Mäßigungsgebot;

  • BVerwG, 18.03.2021 - 7 CN 1.20

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle bei mittelbarer Grundrechtsbeeinträchtigung

  • BVerwG, 06.12.2022 - 4 CN 4.21

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Ortsrats gegen einen Bebauungsplan

  • VG Berlin, 25.07.2019 - 11 K 425.16

    Änderung der Parkordnung vor einem Grundstück

  • BVerwG, 07.09.2023 - 7 A 8.21

    Freistaat Bayern ./. Bundesrepublik Deutschland - VDE 8.1

  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 278/21

    Grundsteuererlass - Vertretenmüssen; unterjähriger Verkauf eines Objektes -

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 10 LA 91/22

    Entsorgungsautarkie; Fortsetzungsfeststellungsklage; rechtliches Gehör;

  • VG Hannover, 24.10.2019 - 5 A 650/17

    Helicopter; Hubschraubersonderlandeplatz; Lärmgutachten; Planrechtfertigung;

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8490/18
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 7 LA 94/18

    Altkleider; Alttextilien; Dienstleistungskonzession; Konzessionsvertrag;

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8491/18
  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8492/18
  • VG Aachen, 24.02.2023 - 7 K 2018/18
  • OVG Sachsen, 30.12.2020 - 1 B 348/20

    Nutzungsuntersagung; Antragsbefugnis; Zwangsverwaltung

  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 8 ZB 19.805

    Umgestaltung eines straßenbegleitenden Kiesstreifens

  • BVerwG, 29.11.2018 - 4 A 7.18

    Rechtmäßiges Planaufstellungsverfahren im Hinblick auf eine

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23

    Abschiebung; Abschiebungsverbot; Auslieferung; Aussetzung der Abschiebung;

  • VG Münster, 30.08.2023 - 10 K 2661/21
  • VG Neustadt, 12.06.2019 - 5 K 1635/18

    Befriedung zum Ruhen der Jagd - Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • OVG Sachsen, 21.01.2021 - 1 A 1191/18

    Feststellungklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vertragsverhandlungen;

  • VG Würzburg, 05.04.2019 - W 10 K 16.1198

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung für Sonderlandeplatz

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